Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. VORBEMERKUNGEN

Das vorliegende Dokument enthält die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), die die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Tecnoalarm S.r.l. (Verkäufer) und ihren Kunden (Käufer) in Bezug auf jede Art von Produkt und Dienstleistung regeln. Sofern keine ausdrücklichen anderweitigen Angaben vorliegen, beziehen sich die vorliegenden AVB auf alle Käufer, in diesem Fall gewerbliche Anbieter. Die AVB sind wesentlicher Bestandteil des “Tecnoalarm Hauptkatalogs“ und werden bei Auftragserteilung als selbstverständlich bekannt und anerkannt vorausgesetzt. Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen (andernfalls sind diese ungültig), gelten die AVB für den Verkauf aller Produkte von Tecnoalarm als verbindlich. Der Verkäufer behält sich eine Änderung derselben ohne Vorankündigung vor, wobei jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Bedingungen angewendet werden. Eventuell abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden zwischen den Parteien keinerlei Anwendung, sofern sie nicht schriftlich akzeptiert wurden, und müssen auf jeden Fall mit den vorliegenden AVB abgestimmt werden, außer es liegen ausdrückliche und schriftliche Ausnahmevereinbarungen vor. Die Anerkennung der vorliegenden AVB und der damit verbundenen Garantiebedingungen, sowie alle nachfolgenden Beziehungen, Verträge und Verhaltensweisen der Parteien im allgemeinen, die von diesen eventuell geregelt werden, erteilen dem Käufer kein Exklusivrecht und gelten nicht als Errichtung von Konzessions-, Kommissions- oder Agenturbeziehungen mit oder ohne Vertretung. Ebenso wenig erhält der Käufer dadurch das Recht zum Vertrieb der Tecnoalarm-Produkte per E-Commerce oder eine sonstige Versandhandelsart oder zur Nutzung der Marke, des Namens oder anderer Warenzeichen von Tecnoalarm in jeglicher Form.

 

2. KAUFAUFTRÄGE

Die vom Käufer übermittelten Kaufaufträge sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Ein vom Verkäufer bestätigter Kaufauftrag des Käufers gilt als festes und unwiderrufliches Vertragsangebot. Mit der Versendung eines Auftrags und der Entgegennahme der Ware bestätigt der Käufer gleichzeitig auch die vollständige Kenntnis, Anerkennung und Bestätigung der AVB und entsprechenden Garantiebedingungen. Sofern keine ausdrückliche Bestätigung oder anschließende Genehmigung eventueller Erklärungen von Vertretern, Vermittlern, Vertriebshändlern und anderen Vertriebsmitarbeitern vorliegt, sind diese für den Verkäufer nicht verbindlich. Falls der Käufer ohne ausdrücklichen Vorbehalt Produkte annimmt, deren Typ oder Anzahl nicht korrekt ist oder die zu anderen als im Kaufauftrag des Käufers bzw. Angebot des Verkäufers angegebenen Bedingungen versendet wurden, gelten die Lieferung und die vom Verkäufer angewendeten Lieferbedingungen als akzeptiert. Die oben genannten Vorbehalte, auch wenn sie in Form von Ergänzungen oder Berichtigungen der Lieferbedingungen angemeldet werden, sind nicht wirksam, wenn der Käufer sie nicht sofort nach dem Empfang der Ware schriftlich formuliert.

 

3. AUFTRAGSERTEILUNG

Unbeschadet der obigen Bestimmungen akzeptiert der Verkäufer ausschließlich Aufträge, die auf die nachfolgend beschriebene Weise erteilt werden. Alle Aufträge müssen schriftlich übermittelt werden und sämtliche Angaben enthalten, die für die korrekte Bestimmung der gewünschten Produkte notwendig sind. Der Käufer kann per schriftlicher Mitteilung um die Stornierung oder Änderung eines Auftrags bitten, sofern dieser noch nicht ausgeführt wurde. Der Verkäufer kann eventuelle Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen nach eigenem Ermessen ablehnen, falls er mit der Abwicklung des Auftrags bereits begonnen hat. Damit Änderungen oder Stornierungen der Kaufaufträge Wirksamkeit erlangen, müssen sie ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden.

 

4. LIEFERUNG DER PRODUKTE

Ein vom Käufer übermittelter Kaufauftrag wird vom Verkäufer nicht abgewickelt, solange er nicht ausdrücklich bestätigt wurde. Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen, liefert der Verkäufer die Produkte “ab Werk“ (EXW) Turin, einer der Niederlassungen oder Außenlagern des Verkäufers, innerhalb der mit der Auftragsbestätigung vereinbarten Fristen. Falls gewünscht, organisiert der Verkäufer den Transport der Produkte und – sofern keine spezifischen Anweisungen des Käufers vorliegen – beauftragt ein von ihm als geeignet angesehenes Transportunternehmen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt der Transport “frei Frachtführer“ (FCA) auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Transport- und Verpackungskosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zum Preis der erworbenen Produkte hinzugerechnet. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig an das Transportunternehmen übergeben wird. In jedem Fall haftet der Verkäufer nicht für Lieferverspätungen, die nicht durch ihn verschuldet sind. Bei einer verspäteten Lieferung kann der Käufer den nicht erfüllten Teil des Auftrags erst dann stornieren, nachdem er dem Verkäufer dies per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail mitgeteilt hat und ihm außerdem weitere 15 Arbeitstage ab dem Erhalt der genannten Mitteilung eingeräumt hat, innerhalb derer der Verkäufer alle in der Anmahnung genannten und noch nicht zugestellten Produkte liefern kann. Der Verkäufer weist jegliche Haftung für Schäden aufgrund der Nichtlieferung bzw. nur teilweisen Lieferung der bestellten Waren zurück. Falls ein Käufer die Ware nicht binnen der vereinbarten Frist annimmt, muss er dem Verkäufer die Kosten für die Lagerung der Ware bis zu ihrer Lieferung bzw. ihrem Verkauf an Dritte erstatten. Letzterer kann ab 30 Tage nach Verstreichen des ursprünglich vereinbarten Lieferdatums erfolgen. Eine nicht erfolgte oder verspätete Teillieferung hat nicht die Nichterfüllung der Lieferpflicht an sich zur Folge und wirkt sich in keiner Weise auf die anderen Teillieferungen aus.

 

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die vom Verkäufer in den Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise basieren auf der am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Preisliste in Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Transportkosten, sonstige örtliche Steuern, Gebühren oder Abgaben. Es werden die zum Rechnungsdatum gültigen Steuern angerechnet. Eventuelle Rabatte auf die vom Verkäufer berechneten Preise gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung und können nur bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen gewährt werden. Eventuell vereinbarte Rabatte sind in keinem Fall auf Warenlieferungen erweiterbar, die vor oder nach dem Kaufauftrag erfolgen, auf den sich die Rabatte beziehen, auch wenn es sich um ähnliche Waren oder die gleichen Produkte handelt. Falls die Kosten für die vom Verkäufer eingesetzten Rohstoffe und/oder Arbeitskräfte so sehr ansteigen, daß sich das ursprüngliche Gleichgewicht um mehr als 10% verschiebt, wird der Preis proportional angepasst, wobei die Parteien das Recht haben, innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechnungen des Verkäufers gelten als angenommen, wenn sie vom Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Erhalt schriftlich beanstandet werden. Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, gelten die im Vorfeld mit dem Verkäufer vereinbarten und in der Kundendatei festgehaltenen Zahlungsart und -frist. Alle eventuellen Zahlungen an Vertreter des Verkäufers müssen von diesem vorher schriftlich genehmigt werden. Dementsprechend haben Zahlungen an Personen, die keine vorherige Genehmigung zu deren Einziehung erhalten haben, keine befreiende Wirkung. Eventuelle Schuldtitel werden vom Verkäufer “unter üblichem Vorbehalt“ akzeptiert. Bei verspäteten oder unregelmäßigen Zahlungen hat der Verkäufer das Recht, die Lieferungen zu unterbrechen und/oder die Verträge aufzulösen und/oder die laufenden Aufträge zu stornieren, auch wenn diese nicht von der betreffenden Zahlung betroffen sind, sowie das Recht auf Forderung von Schadenersatz. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in voller Höhe des gesetzlichen Satzes gemäß Dekret 231/2002, geändert durch Dekret 192/2012, berechnet. Der Käufer kann den Preis nicht mit eventuellen Forderungen, die gegenüber dem Verkäufer entstanden sind, reduzieren oder aufrechnen, es sei denn, es liegt hierzu eine schriftliche Genehmigung vor. Für die Anrechnung der Zahlung gelten in jedem Fall die Bestimmungen von Art. 1193, Abs. 2 C.C. [ital. Zivilgesetzbuch]. Der Käufer ist auch bei Beanstandungen oder Streitigkeiten zur vollständigen Zahlung nach dem Prinzip “solve et repete“ verpflichtet.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Falls die Zahlung, vollständig oder teilweise, nach der Lieferung getätigt wird, verbleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Sinne von Art. 1523 C.C. [ital. Zivilgesetzbuch] Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer hat das Recht, auf Kosten des Käufers jedes Produkt mit Eigentumsvorbehalt jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Verkäufer kann jeglichen als Zahlung eingegangenen Betrag als Vertragsstrafe einbehalten, unbeschadet des Rechts auf Ersatz für höhere Schäden. Falls der Käufer die Produkte an Dritte abtritt, gehen die Rechte des Verkäufers bis zu ihrer vollständigen Bezahlung auf den Wiederverkaufspreis über.

 

7. TECHNISCHE BESCHREIBUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN DER PRODUKTE

Die technischen Daten, Maße, Merkmale, Leistungen, Farben, Gewichte, Preise und alle anderen Angaben in Bezug auf die in den technischen Beschreibungen und Werbeunterlagen des Verkäufers enthaltenen Produkte, ebenso wie die Merkmale von Mustern und Modellen, die dem Käufer eventuell zur Verfügung gestellt werden, haben lediglich Hinweischarakter und sind nicht verbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich im schriftlichen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers erwähnt. Eventuelle Erklärungen oder Werbeversprechen Dritter sind für den Verkäufer in keiner Weise verbindlich. Technische Zeichnungen und Unterlagen über die Herstellung der verkauften Produkte oder deren Bestandteile, die dem Käufer ausgehändigt werden, sind ausschließliches Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht kopiert, reproduziert, an Dritte weitergegeben oder überhaupt verwendet werden. Der Verkäufer ist außerdem alleiniger Inhaber aller geistigen oder gewerblichen Urheberrechte an den Produkten. Der Verkäufer behält sich nach eigenem Ermessen und ohne Notwendigkeit einer Vorankündigung das Recht auf Änderungen vor, die als angemessen erscheinen und sich nicht negativ auf die Funktionsweise, Qualität oder Ästhetik des Produktes auswirken, und verpflichtet sich lediglich, den Käufer über die eventuellen Änderungen zu informieren.

 

8. E-COMMERCE

Der Verkäufer untersagt die Vermarktung seiner Produkte auf E-Commerce-Plattformen, sei es, daß es sich um einzelne Komponenten handelt oder um das ganze System. Der Verkäufer wird alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern und entsprechende Sanktionen gegen diejenigen durchzusetzen, die dem Verbot zuwiderhandeln und/oder es umgehen.

 

9. GARANTIE DES VERKÄUFERS

Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen, garantiert der Verkäufer zwei (2) Jahre ab dem Datum der Lieferung an den Käufer für die Mängelfreiheit seiner Produkte (mit Ausnahme der nicht direkt von ihm hergestellten Teile). Die Garantie gilt nicht für Produkte, deren Defekte auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

a. Transportschäden

b. nachlässige oder unsachgemäße Verwendung

c. Missachtung der Anweisungen des Verkäufers in Bezug auf die Montage und/oder den Betrieb der Produkte

d. mangelnde regelmäßige Wartung und unsachgemäße Lagerung der Produkte

e. normale Abnutzung der beweglichen Teile

f. Reparaturen und/oder Änderungen des Käufers oder Dritter, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens des Verkäufers vorgenommen wurden.

Der Verkäufer verpflichtet sich nach eigenem Ermessen zur Auswechslung oder Reparatur aller fehler- oder mangelhaften Produkte oder Produktteile, sofern die Reklamation des Käufers durch die Garantie gedeckt ist und innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen eingereicht wird. Der Käufer muss dem Verkäufer eventuelle offenkundige Fehler oder Mängel bei sonstigem Ausschluss binnen acht Tagen nach der Lieferung und verborgene Fehler oder Mängel sowie solche, die nicht im Rahmen der gewöhnlichen Sorgfaltspflicht feststellbar sind, binnen acht Tagen nach ihrem Entdecken melden. Nach Ablauf der obigen Fristen gelten die Produkte als definitiv angenommen. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und genaue Angaben der beanstandeten Fehler bzw. Nichtkonformitäten enthalten, mit Bezugnahme auf die entsprechenden Rechnungen, Beförderungspapiere oder Auftragsbestätigungen des Verkäufers. Auf Anfrage des Verkäufers sind den Reklamationen außerdem angemessene Fotoaufnahmen beizufügen. Unvollständige Reklamationen werden nicht durch die Garantie gedeckt. Die beanstandeten Produkte müssen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, auf Kosten des Käufers unverzüglich an den Hauptsitz des Verkäufers oder an einen anderen von diesem jeweils genannten Ort geschickt werden, damit er die notwendigen Kontrollen vornehmen kann. Die Garantie umfasst keine Schäden oder Produktmängel aufgrund von Störungen, die durch vom Käufer montierte/hinzugefügte Teile verursacht werden bzw. mit diesen direkt in Zusammenhang stehen. Falls eine Reklamation komplett oder teilweise unbegründet ist, muss der Käufer dem Verkäufer sämtliche Kosten erstatten, die für die Untersuchung des Produktes entstanden sind. In jedem Fall kann der Käufer sein Garantierecht gegenüber dem Verkäufer nicht geltend machen, wenn die Produkte nicht unter Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und -fristen bezahlt wurden. Der Verkäufer ist für keinerlei Schäden verantwortlich, die durch Produktfehler verursacht werden und/oder mit diesen in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der Vorsätzlichkeit oder groben Fahrlässigkeit. In jedem Fall kann der Verkäufer nicht für indirekte bzw. Folgeschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, wie Verluste oder entgangene Gewinne des Käufers aufgrund von Betriebsausfällen.

 

10. GESETZLICHE GARANTIE

Der Verkäufer garantiert die Qualität der Produkte gegenüber seinen direkten Kunden. Diese Garantie, deren Dauer gesetzlich festgelegt ist, umfasst ursprüngliche Mängel der Produkte oder, auf jeden Fall, zum Zeitpunkt der Lieferung vorhandene Mängel. In Anwendung der Garantiebestimmungen gewährleistet der Verkäufer die Reparatur, Überprüfung, Updates oder Wiederherstellung der Produkte. Die Garantie schließt jegliche Verantwortung seitens des Verkäufers bezüglich direkter oder indirekter Schäden aus, die durch Funktionsstörungen der Produkte infolge der Installation und/oder Programmierung entstehen, da diese Tätigkeiten und ihre Folgen in der alleinigen Verantwortung des Errichters liegen.

 

11. HERSTELLERHAFTUNG

Die Produkte der Marke Tecnoalarm wurden in Übereinstimmung mit den in Italien und in der Europäischen Union geltenden Rechtsvorschriften hergestellt. Der Verkäufer haftet nur dann für Personen- oder Sachschäden, die durch die verkauften Produkte verursacht wurden, wenn eine erwiesene grobe Fahrlässigkeit bei der Herstellung derselben vorliegt. Er kann in keinem Fall für indirekte bzw. Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangene Gewinne haftbar gemacht werden. Unbeschadet der obigen Bestimmungen hält der Käufer den Verkäufer von eventuellen Klagen Dritter schadlos, die sich auf die Haftung für an sie verkaufte Produkte beziehen, und kommt für die eventuell geltend gemachten Schäden auf.

 

12. HANDBÜCHER

Der Verkäufer untersagt die Veröffentlichung der Installations- und Programmierungsanleitungen seiner Produkte im Internet, da der Inhalt dieser Handbücher als streng vertraulich zu behandeln ist, auch zum Schutz der Endkunden in bezug auf die Anforderungen an den Schutz von Personen und Eigentum.

 

13. HÖHERE GEWALT

Im Falle höherer Gewalt (lediglich beispielsweise und ohne Vollständigkeitscharakter: mangelnde Rohstoffversorgung, vorhersehbare, deutliche Erhöhungen der Rohstoffpreise, Brand, Überschwemmung, Unruhen im Transportsektor, Streiks, Aussperrungen oder ähnliche Ereignisse, die die Produktionskapazitäten des Verkäufers einschränken oder den Transport vom Tecnoalarm-Werk zum Bestimmungsort der Produkte blockieren könnten) hat der Verkäufer das Recht auf eine Verlängerung der Lieferfrist von bis zu 90 Tagen, in schlimmeren Fällen bis zu 180 Tagen kann, unter der Bedingung, dass er den Käufer rechtzeitig schriftlich über den Eintritt von höherer Gewalt informiert. Falls der Zustand höherer Gewalt auch nach Ablauf der oben genannten Fristen weiterhin besteht, kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail an den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

 

14. ÄNDERUNGEN UND AUSLEGUNG DER AVB

Für die Auslegung der vorliegenden AVB ist lediglich der italienische Text ausschlaggebend. Jeglicher Verweis auf Unterlagen wie Preislisten, Allgemeine Verkaufsbedingungen oder sonstige Dokumente des Verkäufers oder Dritter bezieht sich, sofern nicht anders vereinbart, auf die zum Zeitpunkt des Verweises gültigen Versionen. Alle Änderungen oder Ergänzungen der Verträge zwischen den Parteien, auf die diese AVB angewendet werden, müssen bei sonstiger Nichtigkeit auf schriftlichem Wege erfolgen. Die Abweichung von einer oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden AVB ist kein Anlass für eine extensive oder analoge Auslegung oder für eine Nichtanwendung der AVB in ihrer Gesamtheit.

 

15. ANWENDBARES GESETZ

Für alle Belange, die nicht ausdrücklich durch diese AVB geregelt sind, wird auf die entsprechenden Bestimmungen der italienischen Gesetzgebung verwiesen oder, hilfsweise, auf die Handelsgewohnheiten. Da internationale Verkäufe nicht ausdrücklich durch diese AVB geregelt sind, gilt für diese das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980. In Bezug auf die Auslegung der Rücksendebedingungen und anderen eventuell von den Parteien angewandten Handelsbedingungen wird auf die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer Paris verwiesen. Eventuelle im Ausland übliche Gewohnheiten sind für den Verkäufer in keiner Weise verbindlich.

 

16. STREITIGKEITEN UND GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten in Bezug auf bzw. im Zusammenhang mit den Verträgen, auf die diese AVB angewendet werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Turin.

 

17. VERTRAULICHKEIT

Jede Art von Technologie und/oder Information in Bezug auf die Produktion und den Handel zwischen den Parteien (einschließlich Maßnahmen, Design und Informationen), egal ob sie durch ein Patent geschützt sind oder nicht, müssen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder verwendet noch verbreitet werden.

 

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Alle Mitteilungen zwischen den Parteien müssen an die jeweils aus der Handelskorrespondenz hervorgehenden Adressen gesendet werden. Falls der Verkäufer es unterläßt:

a. eine beliebige Bestimmung der vorliegenden AVB anzuwenden oder

b. vom Käufer die Anwendung einer beliebigen Bestimmung der vorliegenden AVB zu verlangen,

kann dies weder in diesem Fall noch in Zukunft als Verzicht auf die fragliche Bestimmung angesehen werden und wirkt sich das in keiner Weise auf das Recht des Verkäufers aus, zu einem späteren Zeitpunkt die Anwendung aller Bestimmungen zu fordern. Der ausdrückliche Verzicht des Verkäufers auf eine Bestimmung der vorliegenden AVB gilt keinesfalls als Verzicht darauf, in Zukunft ihre Anwendung durch den Käufer zu verlangen. Die teilweise oder vollständige Abtretung des Vertrags ist ohne vorherige Einwilligung der anderen Vertragspartei nicht möglich.

 

Der Verkäufer lehnt jede Verantwortung für technisch-kaufmännische Tätigkeiten wie Planung, Installation und Wartung der Systeme ab, da er als Hersteller die Pflicht hat, sich dem Ministerialerlass Nr. 37/2008 anzupassen, welcher vorsieht, daß der Errichter als rechtlich selbständiges Unternehmen die Rolle eines autonomen und verantwortlichen Interfaces gegenüber dem Endkunden übernimmt.

 

Turin, im Juli 2021

Tecnoalarm S.r.l.