Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. VORBEMERKUNGEN
Das vorliegende Dokument
enthält die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), die die Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma Tecnoalarm S.r.l. (Verkäufer) und ihren Kunden (Käufer) in
Bezug auf jede Art von Produkt und Dienstleistung regeln. Sofern keine ausdrücklichen
anderweitigen Angaben vorliegen, beziehen sich die vorliegenden AVB auf alle
Käufer, in diesem Fall gewerbliche Anbieter. Die AVB sind wesentlicher
Bestandteil des “Tecnoalarm Hauptkatalogs“ und werden bei Auftragserteilung als
selbstverständlich bekannt und anerkannt vorausgesetzt. Sofern keine anderen
schriftlichen Vereinbarungen vorliegen (andernfalls sind diese ungültig),
gelten die AVB für den Verkauf aller Produkte von Tecnoalarm als verbindlich.
Der Verkäufer behält sich eine Änderung derselben ohne Vorankündigung vor,
wobei jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Bedingungen
angewendet werden. Eventuell abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers
finden zwischen den Parteien keinerlei Anwendung, sofern sie nicht schriftlich
akzeptiert wurden, und müssen auf jeden Fall mit den vorliegenden AVB
abgestimmt werden, außer es liegen ausdrückliche und schriftliche
Ausnahmevereinbarungen vor. Die Anerkennung der vorliegenden AVB und der damit
verbundenen Garantiebedingungen, sowie alle nachfolgenden Beziehungen, Verträge
und Verhaltensweisen der Parteien im allgemeinen, die von diesen eventuell
geregelt werden, erteilen dem Käufer kein Exklusivrecht und gelten nicht als
Errichtung von Konzessions-, Kommissions- oder Agenturbeziehungen mit oder ohne
Vertretung. Ebenso wenig erhält der Käufer dadurch das Recht zum Vertrieb der
Tecnoalarm-Produkte per E-Commerce oder eine sonstige Versandhandelsart oder
zur Nutzung der Marke, des Namens oder anderer Warenzeichen von Tecnoalarm in jeglicher
Form.
2. KAUFAUFTRÄGE
Die vom Käufer
übermittelten Kaufaufträge sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn
sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Ein vom Verkäufer bestätigter
Kaufauftrag des Käufers gilt als festes und unwiderrufliches Vertragsangebot.
Mit der Versendung eines Auftrags und der Entgegennahme der Ware bestätigt der
Käufer gleichzeitig auch die vollständige Kenntnis, Anerkennung und Bestätigung
der AVB und entsprechenden Garantiebedingungen. Sofern keine ausdrückliche
Bestätigung oder anschließende Genehmigung eventueller Erklärungen von
Vertretern, Vermittlern, Vertriebshändlern und anderen Vertriebsmitarbeitern
vorliegt, sind diese für den Verkäufer nicht verbindlich. Falls der Käufer ohne
ausdrücklichen Vorbehalt Produkte annimmt, deren Typ oder Anzahl nicht korrekt
ist oder die zu anderen als im Kaufauftrag des Käufers bzw. Angebot des
Verkäufers angegebenen Bedingungen versendet wurden, gelten die Lieferung und
die vom Verkäufer angewendeten Lieferbedingungen als akzeptiert. Die oben
genannten Vorbehalte, auch wenn sie in Form von Ergänzungen oder Berichtigungen
der Lieferbedingungen angemeldet werden, sind nicht wirksam, wenn der Käufer
sie nicht sofort nach dem Empfang der Ware schriftlich formuliert.
3. AUFTRAGSERTEILUNG
Unbeschadet der obigen
Bestimmungen akzeptiert der Verkäufer ausschließlich Aufträge, die auf die
nachfolgend beschriebene Weise erteilt werden. Alle Aufträge müssen schriftlich
übermittelt werden und sämtliche Angaben enthalten, die für die korrekte
Bestimmung der gewünschten Produkte notwendig sind. Der Käufer kann per
schriftlicher Mitteilung um die Stornierung oder Änderung eines Auftrags
bitten, sofern dieser noch nicht ausgeführt wurde. Der Verkäufer kann
eventuelle Änderungen oder Stornierungen von Aufträgen nach eigenem Ermessen
ablehnen, falls er mit der Abwicklung des Auftrags bereits begonnen hat. Damit
Änderungen oder Stornierungen der Kaufaufträge Wirksamkeit erlangen, müssen sie
ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden.
4. LIEFERUNG DER PRODUKTE
Ein vom Käufer
übermittelter Kaufauftrag wird vom Verkäufer nicht abgewickelt, solange er
nicht ausdrücklich bestätigt wurde. Sofern keine abweichenden schriftlichen
Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen, liefert der Verkäufer die
Produkte “ab Werk“ (EXW) Turin, einer der Niederlassungen oder Außenlagern des
Verkäufers, innerhalb der mit der Auftragsbestätigung vereinbarten Fristen.
Falls gewünscht, organisiert der Verkäufer den Transport der Produkte und –
sofern keine spezifischen Anweisungen des Käufers vorliegen – beauftragt ein
von ihm als geeignet angesehenes Transportunternehmen. Sofern nicht anders
schriftlich vereinbart, erfolgt der Transport “frei Frachtführer“ (FCA) auf
Kosten und Gefahr des Käufers. Die Transport- und Verpackungskosten werden,
sofern nicht anders vereinbart, zum Preis der erworbenen Produkte
hinzugerechnet. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware
rechtzeitig an das Transportunternehmen übergeben wird. In jedem Fall haftet
der Verkäufer nicht für Lieferverspätungen, die nicht durch ihn verschuldet
sind. Bei einer verspäteten Lieferung kann der Käufer den nicht erfüllten Teil
des Auftrags erst dann stornieren, nachdem er dem Verkäufer dies per
Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail mitgeteilt hat und ihm
außerdem weitere 15 Arbeitstage ab dem Erhalt der genannten Mitteilung
eingeräumt hat, innerhalb derer der Verkäufer alle in der Anmahnung genannten
und noch nicht zugestellten Produkte liefern kann. Der Verkäufer weist jegliche
Haftung für Schäden aufgrund der Nichtlieferung bzw. nur teilweisen Lieferung
der bestellten Waren zurück. Falls ein Käufer die Ware nicht binnen der
vereinbarten Frist annimmt, muss er dem Verkäufer die Kosten für die Lagerung
der Ware bis zu ihrer Lieferung bzw. ihrem Verkauf an Dritte erstatten.
Letzterer kann ab 30 Tage nach Verstreichen des ursprünglich vereinbarten
Lieferdatums erfolgen. Eine nicht erfolgte oder verspätete Teillieferung hat
nicht die Nichterfüllung der Lieferpflicht an sich zur Folge und wirkt sich in keiner
Weise auf die anderen Teillieferungen aus.
5. PREISE UND
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die vom Verkäufer in den
Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise basieren auf
der am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Preisliste in Euro, zuzüglich
Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ohne
Transportkosten, sonstige örtliche Steuern, Gebühren oder Abgaben. Es werden
die zum Rechnungsdatum gültigen Steuern angerechnet. Eventuelle Rabatte auf die
vom Verkäufer berechneten Preise gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung und
können nur bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen gewährt werden.
Eventuell vereinbarte Rabatte sind in keinem Fall auf Warenlieferungen
erweiterbar, die vor oder nach dem Kaufauftrag erfolgen, auf den sich die
Rabatte beziehen, auch wenn es sich um ähnliche Waren oder die gleichen
Produkte handelt. Falls die Kosten für die vom Verkäufer eingesetzten Rohstoffe
und/oder Arbeitskräfte so sehr ansteigen, daß sich das ursprüngliche Gleichgewicht
um mehr als 10% verschiebt, wird der Preis proportional angepasst, wobei die
Parteien das Recht haben, innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der
Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechnungen des Verkäufers gelten
als angenommen, wenn sie vom Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach ihrem
Erhalt schriftlich beanstandet werden. Sofern keine anderweitigen schriftlichen
Vereinbarungen vorliegen, gelten die im Vorfeld mit dem Verkäufer vereinbarten
und in der Kundendatei festgehaltenen Zahlungsart und -frist. Alle eventuellen
Zahlungen an Vertreter des Verkäufers müssen von diesem vorher schriftlich
genehmigt werden. Dementsprechend haben Zahlungen an Personen, die keine
vorherige Genehmigung zu deren Einziehung erhalten haben, keine befreiende
Wirkung. Eventuelle Schuldtitel werden vom Verkäufer “unter üblichem Vorbehalt“
akzeptiert. Bei verspäteten oder unregelmäßigen Zahlungen hat der Verkäufer das
Recht, die Lieferungen zu unterbrechen und/oder die Verträge aufzulösen
und/oder die laufenden Aufträge zu stornieren, auch wenn diese nicht von der
betreffenden Zahlung betroffen sind, sowie das Recht auf Forderung von
Schadenersatz. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in voller
Höhe des gesetzlichen Satzes gemäß Dekret 231/2002, geändert durch Dekret
192/2012, berechnet. Der Käufer kann den Preis nicht mit eventuellen
Forderungen, die gegenüber dem Verkäufer entstanden sind, reduzieren oder
aufrechnen, es sei denn, es liegt hierzu eine schriftliche Genehmigung vor. Für
die Anrechnung der Zahlung gelten in jedem Fall die Bestimmungen von Art. 1193,
Abs. 2 C.C. [ital. Zivilgesetzbuch]. Der Käufer ist auch bei Beanstandungen
oder Streitigkeiten zur vollständigen Zahlung nach dem Prinzip “solve et
repete“ verpflichtet.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Falls die Zahlung,
vollständig oder teilweise, nach der Lieferung getätigt wird, verbleiben die
gelieferten Produkte bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im
Sinne von Art. 1523 C.C. [ital. Zivilgesetzbuch] Eigentum des Verkäufers. Der
Verkäufer hat das Recht, auf Kosten des Käufers jedes Produkt mit
Eigentumsvorbehalt jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Verkäufer kann
jeglichen als Zahlung eingegangenen Betrag als Vertragsstrafe einbehalten,
unbeschadet des Rechts auf Ersatz für höhere Schäden. Falls der Käufer die
Produkte an Dritte abtritt, gehen die Rechte des Verkäufers bis zu ihrer
vollständigen Bezahlung auf den Wiederverkaufspreis über.
7. TECHNISCHE
BESCHREIBUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN DER PRODUKTE
Die technischen Daten,
Maße, Merkmale, Leistungen, Farben, Gewichte, Preise und alle anderen Angaben
in Bezug auf die in den technischen Beschreibungen und Werbeunterlagen des
Verkäufers enthaltenen Produkte, ebenso wie die Merkmale von Mustern und Modellen,
die dem Käufer eventuell zur Verfügung gestellt werden, haben lediglich
Hinweischarakter und sind nicht verbindlich, es sei denn sie werden
ausdrücklich im schriftlichen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung des
Verkäufers erwähnt. Eventuelle Erklärungen oder Werbeversprechen Dritter sind
für den Verkäufer in keiner Weise verbindlich. Technische Zeichnungen und
Unterlagen über die Herstellung der verkauften Produkte oder deren
Bestandteile, die dem Käufer ausgehändigt werden, sind ausschließliches Eigentum
des Verkäufers und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des
Verkäufers nicht kopiert, reproduziert, an Dritte weitergegeben oder überhaupt
verwendet werden. Der Verkäufer ist außerdem alleiniger Inhaber aller geistigen
oder gewerblichen Urheberrechte an den Produkten. Der Verkäufer behält sich
nach eigenem Ermessen und ohne Notwendigkeit einer Vorankündigung das Recht auf
Änderungen vor, die als angemessen erscheinen und sich nicht negativ auf die
Funktionsweise, Qualität oder Ästhetik des Produktes auswirken, und
verpflichtet sich lediglich, den Käufer über die eventuellen Änderungen zu
informieren.
8. E-COMMERCE
Der Verkäufer untersagt
die Vermarktung seiner Produkte auf E-Commerce-Plattformen, sei es, daß es sich
um einzelne Komponenten handelt oder um das ganze System. Der Verkäufer wird
alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern und
entsprechende Sanktionen gegen diejenigen durchzusetzen, die dem Verbot
zuwiderhandeln und/oder es umgehen.
9. GARANTIE DES VERKÄUFERS
Sofern keine anderen
schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen, garantiert der
Verkäufer zwei (2) Jahre ab dem Datum der Lieferung an den Käufer für die
Mängelfreiheit seiner Produkte (mit Ausnahme der nicht direkt von ihm hergestellten
Teile). Die Garantie gilt nicht für Produkte, deren Defekte auf folgende
Ursachen zurückzuführen sind:
a. Transportschäden
b. nachlässige oder
unsachgemäße Verwendung
c. Missachtung der
Anweisungen des Verkäufers in Bezug auf die Montage und/oder den Betrieb der
Produkte
d. mangelnde regelmäßige
Wartung und unsachgemäße Lagerung der Produkte
e. normale Abnutzung der
beweglichen Teile
f. Reparaturen und/oder
Änderungen des Käufers oder Dritter, die ohne vorherige schriftliche
Genehmigung seitens des Verkäufers vorgenommen wurden.
Der Verkäufer verpflichtet
sich nach eigenem Ermessen zur Auswechslung oder Reparatur aller fehler- oder
mangelhaften Produkte oder Produktteile, sofern die Reklamation des Käufers
durch die Garantie gedeckt ist und innerhalb der in diesem Artikel genannten
Fristen eingereicht wird. Der Käufer muss dem Verkäufer eventuelle offenkundige
Fehler oder Mängel bei sonstigem Ausschluss binnen acht Tagen nach der
Lieferung und verborgene Fehler oder Mängel sowie solche, die nicht im Rahmen
der gewöhnlichen Sorgfaltspflicht feststellbar sind, binnen acht Tagen nach
ihrem Entdecken melden. Nach Ablauf der obigen Fristen gelten die Produkte als
definitiv angenommen. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und genaue
Angaben der beanstandeten Fehler bzw. Nichtkonformitäten enthalten, mit
Bezugnahme auf die entsprechenden Rechnungen, Beförderungspapiere oder
Auftragsbestätigungen des Verkäufers. Auf Anfrage des Verkäufers sind den
Reklamationen außerdem angemessene Fotoaufnahmen beizufügen. Unvollständige
Reklamationen werden nicht durch die Garantie gedeckt. Die beanstandeten
Produkte müssen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, auf Kosten
des Käufers unverzüglich an den Hauptsitz des Verkäufers oder an einen anderen
von diesem jeweils genannten Ort geschickt werden, damit er die notwendigen
Kontrollen vornehmen kann. Die Garantie umfasst keine Schäden oder
Produktmängel aufgrund von Störungen, die durch vom Käufer
montierte/hinzugefügte Teile verursacht werden bzw. mit diesen direkt in
Zusammenhang stehen. Falls eine Reklamation komplett oder teilweise unbegründet
ist, muss der Käufer dem Verkäufer sämtliche Kosten erstatten, die für die
Untersuchung des Produktes entstanden sind. In jedem Fall kann der Käufer sein
Garantierecht gegenüber dem Verkäufer nicht geltend machen, wenn die Produkte
nicht unter Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und -fristen
bezahlt wurden. Der Verkäufer ist für keinerlei Schäden verantwortlich, die
durch Produktfehler verursacht werden und/oder mit diesen in Zusammenhang
stehen, mit Ausnahme der Vorsätzlichkeit oder groben Fahrlässigkeit. In jedem
Fall kann der Verkäufer nicht für indirekte bzw. Folgeschäden jeglicher Art
haftbar gemacht werden, wie Verluste oder entgangene Gewinne des Käufers
aufgrund von Betriebsausfällen.
10. GESETZLICHE
GARANTIE
Der Verkäufer garantiert die Qualität der Produkte gegenüber seinen
direkten Kunden. Diese Garantie, deren Dauer gesetzlich festgelegt ist, umfasst
ursprüngliche Mängel der Produkte oder, auf jeden Fall, zum Zeitpunkt der
Lieferung vorhandene Mängel. In Anwendung der Garantiebestimmungen
gewährleistet der Verkäufer die Reparatur, Überprüfung, Updates oder
Wiederherstellung der Produkte. Die Garantie schließt jegliche Verantwortung
seitens des Verkäufers bezüglich direkter oder indirekter Schäden aus, die
durch Funktionsstörungen der Produkte infolge der Installation und/oder
Programmierung entstehen, da diese Tätigkeiten und ihre Folgen in der alleinigen
Verantwortung des Errichters liegen.
11. HERSTELLERHAFTUNG
Die Produkte der Marke
Tecnoalarm wurden in Übereinstimmung mit den in Italien und in der Europäischen
Union geltenden Rechtsvorschriften hergestellt. Der Verkäufer haftet nur dann
für Personen- oder Sachschäden, die durch die verkauften Produkte verursacht
wurden, wenn eine erwiesene grobe Fahrlässigkeit bei der Herstellung derselben
vorliegt. Er kann in keinem Fall für indirekte bzw. Folgeschäden,
Produktionsausfälle oder entgangene Gewinne haftbar gemacht werden. Unbeschadet
der obigen Bestimmungen hält der Käufer den Verkäufer von eventuellen Klagen
Dritter schadlos, die sich auf die Haftung für an sie verkaufte Produkte
beziehen, und kommt für die eventuell geltend gemachten Schäden auf.
12. HANDBÜCHER
Der Verkäufer untersagt die Veröffentlichung der Installations- und
Programmierungsanleitungen seiner Produkte im Internet, da der Inhalt dieser
Handbücher als streng vertraulich zu behandeln ist, auch zum Schutz der
Endkunden in bezug auf die Anforderungen an den Schutz von Personen und
Eigentum.
13. HÖHERE GEWALT
Im Falle höherer Gewalt
(lediglich beispielsweise und ohne Vollständigkeitscharakter: mangelnde
Rohstoffversorgung, vorhersehbare, deutliche Erhöhungen der Rohstoffpreise,
Brand, Überschwemmung, Unruhen im Transportsektor, Streiks, Aussperrungen oder
ähnliche Ereignisse, die die Produktionskapazitäten des Verkäufers einschränken
oder den Transport vom Tecnoalarm-Werk zum Bestimmungsort der Produkte
blockieren könnten) hat der Verkäufer das Recht auf eine Verlängerung der
Lieferfrist von bis zu 90 Tagen, in schlimmeren Fällen bis zu 180 Tagen kann,
unter der Bedingung, dass er den Käufer rechtzeitig schriftlich über den
Eintritt von höherer Gewalt informiert. Falls der Zustand höherer Gewalt auch
nach Ablauf der oben genannten Fristen weiterhin besteht, kann der Käufer durch
eine schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein oder
zertifizierter E-Mail an den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
14. ÄNDERUNGEN UND
AUSLEGUNG DER AVB
Für die Auslegung der
vorliegenden AVB ist lediglich der italienische Text ausschlaggebend. Jeglicher
Verweis auf Unterlagen wie Preislisten, Allgemeine Verkaufsbedingungen oder
sonstige Dokumente des Verkäufers oder Dritter bezieht sich, sofern nicht
anders vereinbart, auf die zum Zeitpunkt des Verweises gültigen Versionen. Alle
Änderungen oder Ergänzungen der Verträge zwischen den Parteien, auf die diese
AVB angewendet werden, müssen bei sonstiger Nichtigkeit auf schriftlichem Wege
erfolgen. Die Abweichung von einer oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden
AVB ist kein Anlass für eine extensive oder analoge Auslegung oder für eine
Nichtanwendung der AVB in ihrer Gesamtheit.
15. ANWENDBARES GESETZ
Für alle Belange, die
nicht ausdrücklich durch diese AVB geregelt sind, wird auf die entsprechenden
Bestimmungen der italienischen Gesetzgebung verwiesen oder, hilfsweise, auf die
Handelsgewohnheiten. Da internationale Verkäufe nicht ausdrücklich durch diese
AVB geregelt sind, gilt für diese das Wiener Übereinkommen über den
internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980. In Bezug auf die Auslegung der Rücksendebedingungen
und anderen eventuell von den Parteien angewandten Handelsbedingungen wird auf
die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer Paris verwiesen. Eventuelle im
Ausland übliche Gewohnheiten sind für den Verkäufer in keiner Weise verbindlich.
16. STREITIGKEITEN UND
GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten in
Bezug auf bzw. im Zusammenhang mit den Verträgen, auf die diese AVB angewendet
werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Turin.
17. VERTRAULICHKEIT
Jede Art von Technologie
und/oder Information in Bezug auf die Produktion und den Handel zwischen den
Parteien (einschließlich Maßnahmen, Design und Informationen), egal ob sie
durch ein Patent geschützt sind oder nicht, müssen mit höchster Vertraulichkeit
behandelt werden und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder
verwendet noch verbreitet werden.
18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Alle Mitteilungen zwischen
den Parteien müssen an die jeweils aus der Handelskorrespondenz hervorgehenden
Adressen gesendet werden. Falls der Verkäufer es unterläßt:
a. eine beliebige
Bestimmung der vorliegenden AVB anzuwenden oder
b. vom Käufer die
Anwendung einer beliebigen Bestimmung der vorliegenden AVB zu verlangen,
kann dies weder in diesem
Fall noch in Zukunft als Verzicht auf die fragliche Bestimmung angesehen werden
und wirkt sich das in keiner Weise auf das Recht des Verkäufers aus, zu einem
späteren Zeitpunkt die Anwendung aller Bestimmungen zu fordern. Der
ausdrückliche Verzicht des Verkäufers auf eine Bestimmung der vorliegenden AVB
gilt keinesfalls als Verzicht darauf, in Zukunft ihre Anwendung durch den
Käufer zu verlangen. Die teilweise oder vollständige Abtretung des Vertrags ist
ohne vorherige Einwilligung der anderen Vertragspartei nicht möglich.
Der Verkäufer lehnt jede Verantwortung für technisch-kaufmännische
Tätigkeiten wie Planung, Installation und Wartung der Systeme ab, da er als
Hersteller die Pflicht hat, sich dem Ministerialerlass Nr. 37/2008 anzupassen,
welcher vorsieht, daß der Errichter als rechtlich selbständiges Unternehmen die
Rolle eines autonomen und verantwortlichen Interfaces gegenüber dem Endkunden
übernimmt.
Turin, im Juli 2021
Tecnoalarm S.r.l.